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Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss der KfW

Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, profitiert jetzt von der Aufstockung der Investitionszuschüsse. Der Bund stellt über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) jährlich zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 300 Mio. Euro zur Verfügung.

Besonders interessant ist, dass auch Einzelmaßnamen bei der energieeffizienten Sanierung gefördert werden. Durch die Aufstockung der Mittel können Sie einen Zuschuss von 10% der förderfähigen Kosten erhalten. Der Zuschuss kann maximal bis zu 30 000 € je Wohneinheit betragen.

Gefördert wird nicht nur die Sanierung eigen genutzten Wohnraums, sondern auch die Sanierung von Häusern mit max. zwei Wohneinheiten.   

Bezeichnung des Förderprogrammes: Programmnummer 430

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten
  • Ersterwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen
  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer

Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen. Um dies zu gewährleisten ist vor Beginn der Maßnahme ein Energieberater hinzuzuziehen, der die geplanten Maßnahmen spezifiziert und eine normgerechte Ausführung begutachtet.  Nach Abschluss der Arbeiten muss der Energieberater die bestimmungsmäßige Ausführung der Arbeiten bestätigen.

Tipp: Bei Einzelmaßnahmen kann diese begleitende Beratung in der Regel auch Ihr Bezirksschornsteinfeger durchführen.

Zu den Einzelmaßnamen gehört hier auch speziell die Außenwanddämmung, die wir als Firma farbecht Ihnen als qualifizierter Fachbetrieb anbieten können. Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass nach Auskunft der KfW auch hier Teilsanierungen der Außenwände gefördert werden, solange sie den energetischen Anforderungen entsprechen, die von der KfW festgelegt werden.  Diese Anforderungen sind höher als die in der EnEV festgelegten Werte!

Welche Kosten werden bei der zusätzlichen Dämmung von Wänden berücksichtigt?

  • Abbrucharbeiten (Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern, inklusive dann notwendiger Neuerrichtung) und Entsorgung
  • Erdaushub bei Dämmung von erdberührten Außenflächen
  • notwendige Bauwerkstrockenlegung
  • Erhöhung des Dachüberstandes
  • Bohrungen für Kerndämmungen
  • Ein- bzw. Anbringen der Wärmedämmung
  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien
  • Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke
  • Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden/Verschattungselementen
  • Dämmung der Rollladenkästen
  • Maler- und Putzarbeiten (inklusive Stuckateurarbeiten), Fassadenverkleidung (Klinker etc.)
  • Austausch von Glasbausteinen durch Mauerwerk
  • Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage
  • Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen
  • Verlegung der Regenrohre
  • Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte

Die Anträge können von der Homepage der KfW heruntergeladen werden. Es ist zu empfehlen sie zusammen mit dem Energieberater auszufüllen, der ohnehin in die Antragsphase eingebunden werden muss. Wir können nach Festlegung der Maßnahmen ein Angebot zur Außenwanddämmung Sie erstellen, um auch den Kostenrahmen und damit die mögliche Förderhöhe für den Antrag zu ermitteln.

Den Antrag muss vom Energieberater gegengezeichnet werden und kann dann direkt an die KfW geschickt werden. Nach etwa 4 Wochen können Sie mit einem Bescheid für den beantragten Zuschuss rechnen und daraufhin mit den Arbeiten beginnen.

Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt der Energieberater dann die ordnungsgemäßen Durchführung der energetischen Sanierung und der Zuschuss kann an Sie ausgezahlt werden (falls genehmigt).

Alle Angaben ohne Gewähr

Quelle:  KfW           Info zum Programm:  430

 

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